Jugendarbeitsschutz-Untersuchung

Die Jugendarbeitsschutz-Untersuchung wird vor dem Ausbildungsbeginn durchgeführt, wenn der Auszubildende das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Sie dient zur Früherkennung von Gesundheitsrisiken im körperlichen und psychosozialen Bereich und dem Erkennen von Berufsrisiken.

Bei Auszubildenden, die nach dem 1. Lehrjahr das 18.Lebensjahr noch nicht erreicht haben, findet eine 2. Untersuchung statt.

Untersuchungsumfang:

  • Anamnese: Impfstatus, familiäre Situation, seelische und körperliche Entwicklung
  • Körperliche Untersuchung

Die Jugendarbeitsschutzdiagnostik bewährt sich in unserer Praxis auch als gute Gelegenheit, nach der länger zurückliegenden Jugendgesundheitsuntersuchung (von 11-15 Jahren)  Bilanz zu ziehen bzgl. der familienanamnestischen Prognose und damit ggf. Einleitung von Kontrollen wie z.B. der Schilddrüsen- oder Cholesterinwerte.

Der nächste, durch die Krankenkasse erstattete Check erfolgt erst mit 35!

 

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